· Fachbeitrag · Rechtsprechung
Wichtige Urteile aus dem Arbeitsrechtsjahr 2017
| Eine unbillige ArbG-Weisung und ihre Folgen, Indizien bei einer Entschädigungsklage des abgelehnten Bewerbers, Kopftuchverbot bei privaten und öffentlichen ArbG ‒ die Arbeitsgerichte und der EuGH hatten 2017 jede Menge zu entscheiden. AA Arbeitsrecht aktiv fasst die wichtigsten Urteile aus dem vergangenen Jahr zusammen. Diese Grundsatzurteile sind wegweisend, da sich die Instanzgerichte an ihnen orientieren. |
1. AGG: Wochenarbeitszeit nicht erhöht? Schadenersatz durchaus möglich!
Eine Benachteiligung wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes wird nur vermutet, wenn Indizien vorliegen, die mit überwiegender Wahrscheinlichkeit darauf schließen lassen, dass einer der genannten Gründe ursächlich für die Benachteiligung war. Die Möglichkeit einer Ursächlichkeit reicht nicht aus (BAG 26.1.17, 8 AZR 736/15, Abruf-Nr. 191544 in AA 17, 45).
2. AGG: Berührung in der Intimsphäre kann auch ohne sexuelle Motivation zur Kündigung führen
Werden absichtlich primäre oder sekundäre Geschlechtsmerkmale eines anderen berührt, ist dies sexuell bestimmt im Sinne des § 3 Abs. 4 AGG. Es handelt sich um einen Eingriff in die körperliche Intimsphäre. Es kommt nicht darauf an, ob die Berührung sexuell motiviert ist (BAG 29.6.17, 2 AZR 302/16, Abruf-Nr. 196082 in AA 17, 193).
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