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  • 22.05.2019 · Nachricht · Sachgrundlose Befristung

    Ein Fall von missbräuchlichem Umgehen der Bestimmungen

    | Schließt ein mit einem anderen ArbG rechtlich und tatsächlich verbundener ArbG mit einem zuvor bei dem anderen ArbG befristet beschäftigten ArbN einen sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrag ab, kann es sich um eine rechtsmissbräuchliche Umgehung der gesetzlichen Bestimmungen zur sachgrundlosen Befristung handeln. |