24.05.2022 · Nachricht · Schadenersatz/Schmerzensgeld
Kein Anspruch auf Schmerzensgeld gegen ArbG wegen Corona
| Infiziert sich eine Krankenschwester mit Corona, hat sie gegen ihren ArbG keinen Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld, wenn sie nicht nachweisen kann, dass der ArbG die Schuld an der Erkrankung trägt. |
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