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  • 26.06.2024 · Nachricht · Schwerbehinderung

    Einstweilige Verfügung auf Wiedereingliederung

    | Ein schwerbehinderter ArbN hat Anspruch auf die stufenweise Wiedereingliederung. Er kann dies im Wege eines einstweiligen Verfügungsverfahrens durchsetzen. |