· Fachbeitrag · Sommer-Spezial 2021
45 Fragen und Antworten zu den häufigsten Problemen im arbeitsgerichtlichen Verfahren
| Gerade im Verfahren vor den Arbeitsgerichten stellen sich oft Probleme, in denen auch der erfahrene Praktiker nicht immer sicher ist. Die dreiteilige Sommer-Spezial-Beitragsreihe hilft, in der mündlichen Verhandlung schnell und sicher zu reagieren. Im ersten Teil der Reihe geht es in 11 Fragen um typische Probleme im Zusammenhang mit Zahlungsklagen, wie der Aufrechnung und ihren Grenzen, der Urlaubsabgeltung und den Ausschluss- oder Verfallfristen in Tarif- und Formulararbeitsverträgen. |
Frage 1: Wann ist eine Leistungsklage auf Lohn auf einen Brutto- bzw. Nettobetrag zu richten?
Antwort: Leistungsklagen sind im arbeitsgerichtlichen Verfahren in der Regel auf einen Bruttobetrag zu richten. Nur wenn die Abführung der Sozialversicherungsbeiträge feststeht oder vom ArbG unstreitig nachgewiesen worden ist, kommt ‒ wie im Fall einer „echten“ Nettolohnvereinbarung ‒ ein auf Zahlung eines Nettobetrags gerichteter Leistungsantrag in Frage.
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