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  • 27.10.2016 · Fachbeitrag · Sozialplan

    Sozialversicherungspflicht kann nicht durch das Outsourcing von Reinigungsarbeiten umgangen werden!

    | Eine Bank, die ihre angestellte Putzfrau entlässt, die Reinigungsarbeiten in identischer Weise durch einen externen Dienstleister auf Stundenbasis ausführen lässt und diesem auch die Reinigungs- und Putzmittel bereitstellt, muss hierfür Sozialversicherungsbeiträge bezahlen, da keine selbstständige Tätigkeit, sondern eine abhängige Beschäftigung vorliegt. |