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  • · Nachricht · Strafrecht

    Lehrerin wegen falscher Krankschreibung zur Teilnahme am „Dschungelcamp“ in Australien verurteilt

    | Fehlschritte im Job können nicht nur arbeitsrechtliche Folgen haben. Das zeigt der Fall einer 47-jährigen Lehrerin, die nun wegen Gebrauchs eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses verurteilt wurde. Das Amtsgericht Soltau sah es als erwiesen an, dass sie sich im Januar 2016 für mehrere Wochen krankschreiben ließ, obwohl sie tatsächlich nicht arbeitsunfähig erkrankt war. |

     

    In der Zeit der Krankschreibung reiste die Lehrerin nach Australien, wo ihre Tochter am sogenannten Dschungelcamp teilnahm. Die Angeklagte wurde zu einer Geldstrafe von 140 Tagessätzen zu je 70 EUR verurteilt.

     

    Der Prozess hatte am 27.03.2017 vor dem Amtsgericht Soltau begonnen. Am zweiten Verhandlungstag sagte unter anderem die Tochter der Angeklagten als Zeugin aus. Nach Abschluss der Beweisaufnahme folgte das Amtsgericht der Darstellung der Angeklagten nicht. Diese hatte angegeben, sie sei wirklich erkrankt gewesen und auf dringendes Anraten ihrer Tochter zur Erholung mit nach Australien gereist. Die Richterin betonte in der Urteilsbegründung, die Angeklagte habe durch ihr Verhalten dem Ansehen ihrer Schule und des Lehrerberufs geschadet.

     

    Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Angeklagte kann gegen das Urteil innerhalb einer Woche Berufung einlegen. Über diese hätte sodann das Landgericht Lüneburg zu entscheiden.

     

    Quelle: ID 44611016