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  • · Nachricht · Tarifrecht

    Zuschläge: Was ist mit Oster- und Pfingstsonntag?

    | Auch wenn Ostersonntag kein gesetzlicher Feiertag ist, handelt es sich um einen hohen Feiertag. Nach dem allgemeinen Sprachverständnis umfasst der Begriff hoher Feiertag zumindest die hohen christlichen Feste Weihnachten, Ostern und Pfingsten ‒ und damit Oster- und Pfingstsonntag. |

     

    Zu diesem Ergebnis kam das LAG Düsseldorf (22.2.19, 6 Sa 996/18, Abruf-Nr. 208415). Hintergrund des Streits war eine Formulierung im Manteltarifvertrag für die Betriebe und Betriebsabteilungen der Brot- und Backwarenindustrie, die Betriebe der Großbäckereien und die Betriebe des Brot- und Backwarenvertriebs für NRW (MTV). In § 4 MTV waren folgende Zuschläge vorgesehen:

    • An Sonntagen: unter 3 Stunden 75 Prozent, mehr als 3 Stunden 50 Prozent;