· Fachbeitrag · Urlaub
Staffelung des Urlaubs nach Alter: Wie geht es weiter?
| Am 20. März 2012 hat das BAG entschieden, dass die Staffelung des Urlaubsanspruchs nach dem Lebensalter in § 26 TVöD gegen das Verbot der Diskriminierung wegen des Lebensalters verstößt (9 AZR 529/10, Abruf-Nr. 121148 ). Doch wie soll es jetzt in der Praxis weitergehen? |
Da die Tarifvertragsparteien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) eine gleichlautende Vorschrift vereinbart haben, wollen diese nun zeitnah Vorgespräche mit den Gewerkschaften aufnehmen. Hintergrund ist, dass bereits Anfang 2013 die nächsten Tarifverhandlungen anstehen und man ausloten möchte, ob eine rechtskonforme Neufassung des § 26 TV-L bereits davor entstehen kann. Diese Vereinbarung soll auch die Urlaubsansprüche der Jahre 2011 und 2012 umfassen. Durch den für eine Neuvereinbarung notwendigen Zeitbedarf sollen den Beschäftigten jedoch keine Nachteile entstehen. Für einen sich danach eventuell ergebenden - über § 26 TV-L in der jetzigen Fassung hinausgehenden - Urlaubsanspruch für das Jahr 2011 soll daher der Übertragungszeitraum bis zum 30. Juni 2012 verlängert werden; entsprechendes gelte für gleichlautende tarifvertragliche Urlaubsregelungen.