· Fachbeitrag · Urlaubsanspruch
Wie wirkt sich eine Kurzunterbrechung des Arbeitsverhältnisses auf den Urlaub aus?
| Wird ein Arbeitsverhältnis beendet und zeitlich nahezu unmittelbar darauf ein neues Arbeitsverhältnis begründet, ist dies urlaubsrechtlich als Einheit zu betrachten. Dieser ununterbrochene Bestand des Arbeitsverhältnisses ist zumindest dann anzunehmen, wenn die rechtliche Unterbrechung nur kurzfristig erfolgt und bereits vor Beendigung des ersten Arbeitsverhältnisses ein neues Folgearbeitsverhältnis vertraglich vereinbart wird ( BAG 20.10.15, 9 AZR 224/14, Abruf-Nr. 146615 ). |
Sachverhalt
Der ArbN hatte sein Arbeitsverhältnis zum 30.6.12 selbst beendet. Auf Initiative des ArbG schlossen beide am 21.6.12 einen neuen Arbeitsvertrag ab dem 2.7.12. Dieser wurde dann durch eine fristlose Arbeitgeberkündigung vom 12.10.12 beendet.
Der ArbN verlangt, dass der gesamte Resturlaub für 2012 abgegolten wird. Vor dem BAG war die entsprechende Zahlungsklage erfolgreich.
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