· Fachbeitrag · Urlaubsgeld
Die sieben wichtigsten Fragen zum Urlaubsgeld
| Das Urlaubsgeld ist eine Extra-Leistung des ArbG an den ArbN, die zusätzlich zum regulären Gehalt gezahlt wird. Für den ArbN eine schöne Sache. Doch wie sieht es aus, wenn der ArbG dem Mitarbeiter gekündigt hat? Wird dann noch Urlaubsgeld fällig? Oder was ist, wenn es dem ArbG gerade wirtschaftlich schlecht geht? Gilt dann die Regel: Einmal gezahlt, immer weiter zahlen? Die wichtigsten sieben Fragen zum Thema Urlaubsgeld beantwortet AA Arbeitsrecht aktiv. |
1. Hat der ArbN stets einen Anspruch auf Urlaubsgeld?
Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld. Allerdings können vertragliche Vereinbarungen zwischen ArbG und ArbN zu einem Anspruch auf Urlaubsgeld führen. So kann sich ein Anspruch auf Urlaubsgeld aus dem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ergeben. In wenigen Ausnahmen kann ein Anspruch auch aus betrieblicher Übung entstehen. Doch Vorsicht: Die noch immer weit verbreitete Meinung, eine dreimalige Zahlung reiche dafür aus, ist ein großer Irrtum.
2. Urlaubsgeld oder Urlaubsentgelt: Ist doch das gleiche, oder?
Es gibt erhebliche Unterschiede zwischen dem Urlaubsgeld und dem sogenannten Urlaubsentgelt:
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig