· Fachbeitrag · Urlaubsrecht
Urlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitnehmers im laufenden Arbeitsverhältnis
von RA Prof. Dr. Tim Jesgarzewski, FA ArbR, Prof. Dr. Jesgarzewski & Kollegen Rechtsanwälte, Osterholz-Scharmbeck, FOM Hochschule Bremen
| Endet das Arbeitsverhältnis durch den Tod des ArbN, haben dessen Erben nach § 1922 Abs. 1 BGB in Verbindung mit § 7 Abs. 4 BUrlG Anspruch auf Abgeltung des von dem Erblasser nicht genommenen Urlaubs. |
Sachverhalt
Die Parteien streiten über einen Anspruch der Erben des ArbN auf Urlaubsabgeltung. Der Beklagte ist ein ArbG des öffentlichen Dienstes. Der ArbN war dort langjährig beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis wurde durch den Tod des ArbN am 20.12.10 beendet.
Nach § 26 des auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) standen dem Erblasser in jedem Kalenderjahr 30 Arbeitstage Urlaub zu. Da der ArbN als schwerbehinderter Mensch anerkannt war, hatte er zudem gemäß § 125 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 SGB IX a.F. für das Jahr 2010 Anspruch auf anteiligen Zusatzurlaub von zwei Arbeitstagen.
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