Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Vergütungsvereinbarung

    Formwirksamer Abschluss einer Vergütungsvereinbarung: E-Mail genügt

    von RA Detlef Burhoff, RiOLG a.D., Münster/Augsburg

    Für die Wahrung der in § 3a RVG vorgesehenen Textform genügt der wechselseitige Austausch von Angebot und Annahmeerklärung in Textform, wobei eine auf elektronischem Wege übermittelte, reproduzierbare Erklärung ausreichend ist (LG Görlitz 1.3.13, 1 S 51/12, Abruf-Nr. 131005).

     

    Sachverhalt

    Die Parteien streiten u.a. um die Rückzahlung eines Betrags von 1.190 EUR, die der Mandant auf eine ‒ aus seiner Sicht unwirksame ‒ anwaltliche Vergütungsvereinbarung für die Wahrnehmung eines Strafrechtsmandats gezahlt hat. Das AG hatte der (Wider)Klage stattgegeben. Die Berufung des Rechtsanwalts hatte Erfolg.

     

    Entscheidungsgründe

    Es ist von einer wirksam geschlossenen Vergütungsvereinbarung zwischen dem Rechtsanwalt und dem Mandanten auszugehen. Der Mandant hat das Angebot des Rechtsanwalts auf Abschluss einer Vergütungsvereinbarung durch eine E-Mail „in Textform“ angenommen (§ 3a Abs. 1 RVG).