06.05.2008 | AGB-Kontrolle
Kein Vertrauensschutz bei unwirksamen Ausschlussklauseln in Altverträgen
Ausschlussklauseln, die einer AGB-Kontrolle nicht standhalten, fallen auch in vor dem 1.1.02 abgeschlossenen Altverträgen bei Aufrechterhaltung des Arbeitsvertrags im Übrigen ersatzlos weg (BAG 28.11.07, 5 AZR 992/06, Abruf-Nr. 081153). |
Sachverhalt
In einem 2000 geschlossenen Anstellungsvertrag war eine formularmäßig vereinbarte zweistufige Ausschlussklausel enthalten. Danach waren alle beiderseitigen Ansprüche aus dem Anstellungsverhältnis innerhalb von zwei Monaten nach Fälligkeit gegenüber der anderen Vertragspartei schriftlich und bei Ablehnung des Anspruchs durch die Gegenpartei innerhalb von zwei Wochen ab Geltendmachung oder Verstreichenlassen dieser Frist binnen weiterer zwei Monate gerichtlich geltend zu machen.
Der ArbG kündigte dem ArbN zum 31.12.02. Auf die Kündigungsschutzklage des ArbN wurde im November 04 rechtskräftig die Unwirksamkeit der Kündigung festgestellt. Daraufhin machte der ArbN mit einer beim Arbeitsgericht am 13.4.05 eingegangenen Klage seine Vergütungsansprüche für den Zeitraum vom 1.1.03 bis 31.12.04 geltend. Der ArbG vertrat hier die Auffassung, dass die Ansprüche aufgrund der vereinbarten Ausschlussfristen verfallen seien.
Entscheidungsgründe
Die Klage war in allen Instanzen erfolgreich. Nach Auffassung des BAG waren die Ansprüche nicht verfallen.
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