03.02.2009 | Arbeitsvertragsgestaltung
Zeitwertkonten, Kurzarbeit und Überstunden: Was Sie Ihren Mandanten jetzt raten können
Durch die Auswirkungen der Finanzkrise kann es zu Auftragsausfällen kommen, die zu einer Unterbeschäftigung im Betrieb führen. Da heute qualifiziertes Personal knapp ist, gilt es, dem Betrieb die bewährten ArbN zu erhalten, um für künftige Auftragsspitzen personell gewappnet zu sein. Nachfolgend stellen wir Ihnen die wichtigsten personalpolitischen Instrumente vor, die Sie als Rechtsanwalt Ihren Arbeitgeber-Mandanten in diesen Zeiten empfehlen können.
Der Abbau von Arbeitszeitkonten
Arbeitszeitkonten eröffnen sowohl ArbN als auch ArbG die Möglichkeit, die individuelle Arbeitszeit flexibel zu gestalten. Unter dem Begriff Arbeitszeitkonto werden die unterschiedlichsten Arbeitszeitmodelle diskutiert. Dabei lassen sich zwei Grundtypen unterscheiden: Kurzzeit- und Langzeitkonten.
Kurzzeitkonten
Zu den Kurzzeitkonten zählen alle Arbeitszeitkonten, deren Bezugs- beziehungsweise Ausgleichszeitraum weniger als ein Jahr beträgt. Deshalb existieren verschiedene Varianten von Kurzzeitkonten:
- Gleitzeit
- Jahresarbeitszeitkonto
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