01.01.2005 | Arbeitsvertragsinhalt
Wie Sie Rückzahlungsklauseln bei Sonderzuwendungen richtig vereinbaren
Sonderzuwendungen sind beliebte Steuerungsinstrumente der ArbG, deren Bedingungen bereits im Arbeitsvertrag geregelt sein können. Üblicherweise sind sie an eine Rückzahlungsklausel gebunden, um die gewünschte Zielrichtung einhalten zu können. Der folgende Beitrag erläutert die Voraussetzungen einer wirksamen einzelvertraglichen Rückzahlungsklausel (zur Rückzahlung von Ausbildungskosten siehe Griese, AA 04, 118). Er geht ferner auf mögliche Änderungen durch die bei allgemeinen Arbeitsbedingungen zur Anwendung gelangende AGB-Kontrolle ein.
Was sind Rückzahlungsklauseln?
Rückzahlungsklauseln oder Rückzahlungsvorbehalte sind vertragliche Abreden, mit denen der ArbN verpflichtet wird, eine erhaltene Sonderzuwendung zurückzuzahlen, wenn sein Arbeitsverhältnis innerhalb einer bestimmten Frist nach Ende des Bezugszeitraums der Zuwendung endet.
Was sind Zweck und Grenzen von Rückzahlungsklauseln?
Zweck und Grenzen der Rückzahlungsvereinbarung sind Folgende:
Der mit der Rückzahlungsklausel verfolgte Zweck
Mit einer Rückzahlungsklausel verfolgt der ArbG den Zweck, den ArbN an den Betrieb zu binden und einen Anreiz auch zu zukünftiger Betriebstreue zu geben. Dieses ArbG-Motiv ist einerseits legitim und durch die grundsätzliche Zulässigkeit entsprechender Vereinbarungen anerkannt.
Die Grenzen der Rückzahlungsklausel
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig