02.11.2018 · Fachbeitrag · Baurecht
Senioren-WG im reinen Wohngebiet zulässig
| Haben Bewohner einer Senioren-WG eigene Miet- und Pflegeverträge, ist dies eine im reinen Wohngebiet zulässige Wohnform. Nutzen mehrere, teils an Demenz erkrankte Senioren intensiv ein Einfamilienhaus, ist die Eigenart des reinen Wohngebiets gewahrt, wenn nur geringfügig mehr Belästigungen oder Nachteile entstehen, als würde eine Familie mit mehreren Kindern dort wohnen (VG Neustadt 18.6.18, 3 K 575/17.NW, Abruf-Nr. 205062 ). |
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