01.09.2007 | Betriebsübergang
Verlust des Kündigungsschutzes bei Übergang auf einen Kleinbetrieb
Der im Arbeitsverhältnis mit dem Betriebsveräußerer aufgrund der Zahl der beschäftigten ArbN erwachsene Kündigungsschutz geht nicht nach § 613a Abs. 1 S. 1 BGB mit dem Arbeitsverhältnis auf den Betriebserwerber über, wenn in dessen Betrieb die Voraussetzungen des § 23 Abs. 1 KSchG nicht vorliegen (BAG 15.2.07, 8 AZR 397/06, Abruf-Nr. 072570). |
Sachverhalt
Die Klägerin war bei der Beklagten in einem Lebensmittelmarkt als Kassiererin beschäftigt. Die Beklagte kündigte das Arbeitsverhältnis fristgerecht. Im Zeitpunkt der Kündigung beschäftigte sie nach dem Umrechnungsschlüssel des § 23 Abs. 1 S. 4 KSchG lediglich 3,5 ArbN.
Den Lebensmittelmarkt, in dem die Klägerin schon zuvor beschäftigt war, hatte die Beklagte im Wege eines Betriebsübergangs übernommen. Bei dem Veräußerer waren, da die von ihm betriebenen mehreren Filialen zusammen einen einheitlichen Betrieb bildeten, mehr als die im Gesetz genannten fünf ArbN beschäftigt.
Die Klägerin erhob Kündigungsschutzklage. Sie war der Auffassung, dass ihr der Kündigungsschutz nach dem Betriebsübergang erhalten geblieben sei. Dies folge aus Sinn und Zweck des § 613a BGB und ergebe sich aus einer analogen Anwendung des § 323 UmwG. Die Kündigungsschutzklage blieb wie bereits in den Vorinstanzen auch vor dem BAG ohne Erfolg.
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