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  • · Fachbeitrag · Die letzte Seite

    Diese Entscheidungen müssen Sie kennen

    von RA Christian Stake, FA Arbeitsrecht, Werne

    | Auf der letzten Seite von „Arbeitsrecht aktiv“ lesen Sie die Kernaussagen weiterer wichtiger Entscheidungen aus der BAG- und LAG-Rechtsprechung, diesmal u.a. zum Kündigungs- und Urlaubsrecht. |

     

    • Rechtsprechungsübersicht

    Kündigungsrecht - LAG Rheinland-Pfalz 7.7.11, 2 Sa 228/11, Abruf-Nr. 113466

    Das LAG Rheinland-Pfalz weist darauf hin, dass Voraussetzung eines Schadenersatzanspruchs bei Eigenkündigung des ArbN wegen ständiger verspäteter Lohnzahlungen regelmäßig eine vorherige vergebliche Abmahnung ist.

    Kündigungsrecht - LAG Rheinland-Pfalz 9.6.11, 2 Sa 705/10, Abruf-Nr. 113095

    Auch ein vereinbartes Vorruhestandsverhältnis, in welchem keine Arbeitsleistung mehr zu erbringen ist, kann nach einer Entscheidung des LAG Rheinland-Pfalz aus wichtigem Grund außerordentlich gekündigt werden. Kündigungsgrund war in dem Fall das Fordern und die Entgegennahme beträchtlicher Schmiergeldzahlungen über mehrere Jahre während des Bestands des Arbeitsverhältnisses von einem Vertragspartner des Arbeitgebers.

    Betriebsbedingte Kündigung - LAG Schleswig-Holstein 28.4.11, 5 Sa 587/10, Abruf-Nr. 113467

    Das LAG Schleswig-Holstein hat zur Darlegungs- und Beweislast des ArbN bei einer Betriebsänderung im Insolvenzverfahren des ArbG entschieden. Danach muss der ArbN aufgrund der Vermutungswirkung des § 125 Abs. 1 Nr. 1 InsO substanziiert darlegen und beweisen, weshalb sein Arbeitsplatz trotz der Betriebsänderung (hier: Personalabbau) noch vorhanden ist, oder wo er sonst im Betrieb oder Unternehmen weiterbeschäftigt werden kann.

    Verhaltensbedingte Kündigung - LAG Schleswig-Holstein 9.6.11, 5 Sa 509/10, Abruf-Nr. 113468

    Verhaltensbedingte Gründe können nach einer Entscheidung des LAG Schleswig-Holstein in der Regel nur dann eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen, wenn der ArbN nicht nur objektiv und rechtswidrig, sondern auch schuldhaft seine arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt hat. Dies gilt aber ausnahmsweise nicht, wenn der ArbN durch fortlaufendes Fehlverhalten die betriebliche Ordnung bzw. die Sicherheitsvorschriften derart erheblich und nachhaltig verletzt, dass dem ArbG die Aufrechterhaltung dieses Zustands selbst dann nicht zumutbar ist, wenn der ArbN schuldlos gehandelt hat (psychische Erkrankung).

    Altersdiskriminierung - LAG München 28.6.11, 6 Sa 252/11, Abruf-Nr. 113469

    Muss für die Gewährung einer tariflichen Jahressonderzuwendung das Arbeitsverhältnis am 1.12 des Auszahlungsjahres bestehen, so stellt es nach Ansicht des LAG München keine Diskriminierung wegen des Alters dar, wenn ein ArbN wegen Erreichens einer (tariflichen) Altersgrenzenregelung im Verlaufe des jeweiligen Bezugsjahres ausscheidet und wegen des am 1.12. nicht mehr bestehenden Arbeitsverhältnisses nicht in den Genuss der Jahressonderzuwendung kommt. Mangels einer begünstigten Vergleichsgruppe fehlt es bereits an einer Benachteiligung des betreffenden ArbN. Selbst wenn man eine Benachteiligung annehmen wollte, wäre diese Stichtagsregelung gerechtfertigt.

    Urlaubsabgeltung - LAG Köln 7.6.11, 12 Sa 1530/10, Abruf-Nr. 113470

    Der Anspruch auf Abgeltung des bestehenden Urlaubs entsteht nach Ansicht des LAG Köln auch bei über das Arbeitsverhältnis hinaus andauernder Arbeitsunfähigkeit gemäß § 7 Abs. 4 BUrlG mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses und wird sofort fällig. Er ist nicht Surrogat des Urlaubsanspruchs, sondern reine Geldforderung. Damit unterliegt er wie andere Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis einzel- und tarifvertraglichen Ausschlussfristen.

    Fahrtkosten - LAG Hamm 30.6.11, 8 Sa 387/11, Abruf-Nr. 113471

    Der Leih-ArbN, der arbeitsvertraglich verpflichtet ist, seine Arbeitsleistung an wechselnden Arbeitsorten zu erbringen, kann vom ArbG die Erstattung von Fahrtkosten gem. § 670 BGB verlangen.

     
    Quelle: Ausgabe 11 / 2011 | Seite 198 | ID 29773380