01.09.2005 | Entgeltfortzahlung
Wann hat der Arbeitnehmer bei einem Sportunfall Anspruch auf Entgeltfortzahlung?
von RA Christian Stake, FA Arbeitsrecht, Werne
Kann der ArbN wegen eines Sportunfalls längere Zeit seiner Arbeitsverpflichtung nicht nachkommen, verweigert der ArbG oft die Entgeltfortzahlung. „Selbst schuld“ oder „grob fahrlässig“ sind in diesen Fällen beliebte Argumente. Der Beitrag zeigt auf, wann nach der Rechtsprechung die Entgeltfortzahlung zu Recht verweigert wird und wie einzelne Sportarten von den Gerichten eingeschätzt werden.
Anspruch auf Entgeltfortzahlung
Nach § 3 Abs. 1 S. 1 EntgeltfortzG setzt der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall voraus, dass
- der ArbN durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert ist und
- ihn hieran kein Verschulden trifft.
Ein Verschulden des ArbN liegt bei Sportunfällen vor, wenn
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