01.01.2007 | Gleichbehandlung
Gehaltsstaffelung nach Dienstjahren ist zulässig
Der EuGH hat entschieden, dass eine unterschiedliche Vergütung bei gleichrangigen Tätigkeiten möglich ist, sofern als Ziel der Entgeltpolitik u.a. die Berufserfahrung honoriert werden soll. Das Dienstalter geht nämlich mit der Berufserfahrung einher. Diese befähigt den ArbN i.d.R., seine Arbeit besser zu verrichten (EuGH 3.10.06, C-17/05, Abruf-Nr. 063671).
Quelle: Ausgabe 01 / 2007 | Seite 13 | ID 85221