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  • 01.04.2006 | Kostenrecht

    Streitwert bei Streit über Teilzeitbegehren

    Das nach § 8 TzBfG auf Zustimmung des ArbG zur Verringerung der Arbeitszeit und deren Neuverteilung gerichtete Verfahren ist in Anlehnung an § 42 Abs. 3 S. 1 GKG mit dem 36-fachen Betrag der monatlichen Vergütungsdifferenz zu bewerten, aber begrenzt auf das Vierteljahreseinkommen (LAG München 17.8.05, 9 Ta 344/05, Abruf-Nr. 060693).

     

    Praxishinweis

    Ebenso entschied das LAG Köln (MDR 05, 1435 = NZA 05, 1135 LS).  

    Quelle: Ausgabe 04 / 2006 | Seite 68 | ID 85294