01.04.2006 | Kostenrecht
Streitwert bei Streit über Teilzeitbegehren
Das nach § 8 TzBfG auf Zustimmung des ArbG zur Verringerung der Arbeitszeit und deren Neuverteilung gerichtete Verfahren ist in Anlehnung an § 42 Abs. 3 S. 1 GKG mit dem 36-fachen Betrag der monatlichen Vergütungsdifferenz zu bewerten, aber begrenzt auf das Vierteljahreseinkommen (LAG München 17.8.05, 9 Ta 344/05, Abruf-Nr. 060693). |
Praxishinweis
Ebenso entschied das LAG Köln (MDR 05, 1435 = NZA 05, 1135 LS).
Quelle: Ausgabe 04 / 2006 | Seite 68 | ID 85294