06.05.2008 | Kündigungsrecht
Sanierungskonzept: Ist die betriebsbedingte Kündigung vor einer Veräußerung möglich?
Die erfolgreiche Sanierung eines finanziell angeschlagenen Unternehmens ist von vielen Punkten abhängig. So sind z.B. (Teil-)Betriebserwerber zur Übernahme oft nur bereit, wenn es bereits im Vorfeld der Übernahme zu deutlichen Kosteneinsparungen kommt. Für den Veräußerer stellt sich daher die Frage, ob er vor der Veräußerung noch aus betriebsbedingten Gründen Personal abbauen kann.
Der folgende Beitrag gibt anhand der aktuellen BAG-Rechtsprechung eine Antwort auf diese Frage.
Grundsatz: Kündigung wegen Betriebsübergang ist unwirksam
Nach § 613a Abs. 4 S. 1 BGB ist die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines ArbN durch den Veräußerer oder den Erwerber wegen eines (Teil-) Betriebsübergangs unwirksam.
Ausnahme: Es liegen weitere Kündigungsgründe vor
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