03.02.2009 | Kündigungsrecht
Verdachtskündigung: Das müssen Sie jetzt wissen!
von VRiLAG Dr. Wilfried Berkowsky, Halle (Saale)
Im Kündigungsrecht spielt die Verdachtskündigung eine praktisch wesentliche Rolle. Das zeigt die Vielfalt einschlägiger Entscheidungen allein schon des BAG in den letzten zwei Jahren. Deshalb sollen hier die Grundsätze der Verdachtskündigung zusammenfassend dargestellt werden.
Abgrenzung Tatkündigung - Verdachtskündigung
Die Rechtsprechung versteht unter der Verdachtskündigung einerseits, der Tatkündigung andererseits zwei nach Form, Inhalt und Voraussetzungen deutlich zu unterscheidende Institute. Dies muss bei der gerichtlichen Vertretung beachtet werden.
Die Verdachtskündigung beruht darauf, dass der ArbG den Verdacht hegt, der ArbN habe sich einer Arbeitspflichtverletzung schuldig gemacht (genau weiß er es aber nicht). Eine Tatkündigung beruht dagegen darauf, dass der ArbG weiß (oder zu wissen glaubt), welche Arbeitspflichtverletzung der ArbN begangen hat.
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