01.10.2005 | Kündigungsrecht
Verhaltensbedingte Kündigung: Alkohol (und andere Drogen) am Arbeitsplatz
von RiLAG Dr. Wilfried Berkowsky, Halle
Suchterscheinungen am Arbeitsplatz – das vielfach unterschätzte Phänomen! Stärker als üblicherweise wahrgenommen wird der Arbeitsablauf in Betrieben durch Suchtkrankheiten beeinträchtigt. Der Beitrag zeigt die Auswirkungen auf und erläutert, was bei einer suchtbedingten Kündigung zu berücksichtigen ist.
Unterschiedlichste Suchterscheinungen
Unter Suchterscheinungen sind die unterschiedlichsten Arten von Abhängigkeiten zu verstehen:
- Alkohol: Es wird angenommen, dass etwa 11 Prozent der Beschäftigten täglich am Arbeitsplatz Alkohol konsumieren. Zumindest gelegentlich trinken über die Hälfte der Beschäftigten Alkohol am Arbeitsplatz.
- Medikamenten- und Drogenkonsum: Zunehmend erkennt man die erhebliche Einwirkung des Medikamenten – und Drogenkonsums auf das Arbeitsverhalten.
- Spielsucht: Typische Sucht- und Krankheitssymptome sind Unkonzentriertheit und Leistungsschwäche bis hin zur Suizidgefährdung. Die Gefahr, dass solche ArbN sich am Betriebsvermögen vergreifen, ist dabei vielleicht noch das geringere Problem (dazu Freihube, DB 05, 1274).
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