01.06.2005 | Kündigungsrecht
Verhaltensbedingte Kündigung: Kündigungsmöglichkeiten bei „low-performance“
Eine der interessantesten, aber auch schwierigsten Fragen im praktischen Kündigungsrecht ist diejenige nach der Kündigungsmöglichkeit wegen Minderleistung („low performance“; der Begriff der „Minderleistung“ ist im Folgenden weit zu verstehen; es kann sich um quantitative, qualitative Leistungsmängel oder aber um schlichte Fehlleistungen handeln). Der Beitrag zeigt auf, unter welchen Voraussetzungen das BAG in diesen Fällen eine Kündigungsmöglichkeit anerkennt.
Grundsatz: Der ArbN schuldet Arbeit, keinen bestimmten Erfolg.
Die Hauptproblematik liegt darin, dass der Arbeitsvertrag den ArbN nicht verpflichtet, eine – qualitativ oder quantitativ bestimmte – Leistung zu erbringen. Kurz gesagt, der Arbeitsvertrag ist eben kein Werkvertrag.
Deswegen gab es in der Vergangenheit kein höchstrichterliches Urteil, das eine Kündigung wegen Minderleistung zum Gegenstand hatte, abgesehen von Entscheidungen zu Minderleistungen wegen krankheitsbedingter Beeinträchtigungen.
„Low performance“ in der Rechtsprechung des BAG
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