03.07.2008 | Prozessführung
Kündigungsschutzklage: Keine Aussetzung, wenn zuvor möglicher Betriebsübergang erfolgte
Nach einem Beschluss des LAG Hessen (15.12.06, 16 Ta 566/06, Abruf-Nr. 071235) können sofortige Beschwerden gegen Aussetzungsbeschlüsse in Kündigungsschutzrechtsstreiten durchaus Erfolg versprechen, wenn die Aussetzung nach § 148 ZPO wegen Vorgreiflichkeit eines Rechtsstreits zwischen dem Kläger und einem Dritten auf die Begründung gestützt wird, das Arbeitsverhältnis sei möglicherweise vor der streitgegenständlichen Kündigung auf diesen Dritten übergegangen. Nach dieser Entscheidung habe das Ergebnis des einen Verfahrens bei keiner Fallkonstellation für den anderen Rechtsstreit Bedeutung oder präjudizielle Wirkung. Die Aussetzung sei daher aufzuheben und das Verfahren fortzuführen.
Quelle: Ausgabe 05 / 2007 | Seite 89 | ID 120265