04.06.2009 | Streitwert
Streitwert einer Klage auf Abschluss einer Altersteilzeitvereinbarung
Der Streitwert einer Klage auf Abschluss einer Altersteilzeitvereinbarung orientiert sich am wirtschaftlichen Interesse des Klägers an der Begründung des Altersteilzeitverhältnisses und beträgt regelmäßig nach den Grundsätzen der Bewertung einer Änderungsschutzklage zwei Monatsentgelte (LAG Düsseldorf, Beschluss vom 9.2.09, 6 Ta 53/09, Abruf-Nr. 091599). |
Praxishinweis
Zielt hingegen die Altersteilzeitvereinbarung nicht allein auf eine Änderung der Arbeitszeit- und Vergütungsbedingungen, sondern zugleich auf die vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses, entspricht der Streitwert dem der Bestandsschutzklage (drei Monatsentgelte nach § 42 Abs. 4 GKG).
Quelle: Ausgabe 06 / 2009 | Seite 104 | ID 127575