01.10.2009 | Tarifrecht
Mediziner im Fokus: TV-Ärzte oder TVÖD? Die Rechtsprechungsübersicht
von RA/FA für Arbeits- und Steuerrecht Norbert H. Müller, Kanzlei Klostermann/Schmidt/Monstadt, Bochum
Jahrzehntelang war der BAT die unumstößliche Grundlage der Arbeitsverträge der im Bereich des Verbandes kommunaler Arbeitgeber beschäftigten Ärztinnen und Ärzte. Nach Kündigung des BAT durch den Marburger Bund (MB) einigten sich zunächst die Gewerkschaft ver.di (ohne für den MB und dessen Mitglieder verhandlungs- und abschlussberechtigt zu sein) am 1.8.06 auf den TVöD-BT-K als maßgebliche Nachfolgeregelung zum bis dahin geltenden BAT. Kurz danach verständigten sich auch der MB, der seine Verhandlungen selbst geführt hat, und die Vereinigungen der kommunalen Arbeitgeberverbände (VkA) auf den „TV-Ärzte/VkA“.
Durch dieses Auseinanderfallen der tarifvertragschließenden Parteien auf Arbeitnehmerseite entstanden zum gekündigten BAT zwei verschiedene für Ärzte/Krankenhäuser anwendbare Tarifregelungen. Da die Vergütungen für Ärzte im TV-Ärzte/VkA deutlich höher liegen, kam es zu unterschiedlichen Ansichten darüber, welche der beiden vorgenannten Tarifregelungen Maßstab für die zukünftige Vergütung der im Bereich der VkA tätigen Chefärzte sein soll. Bis heute beschäftigten sich erst- und zweitinstanzliche Arbeitsgerichte in Deutschland mit dieser Frage. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung.
Die Formulierung im Arbeitsvertrag
Da die Formulierungen zur Vergütung seit vielen Jahrzehnten im chefärztlichen Bereich sowohl in kommunalen als auch in kirchlichen Krankenhäusern (vergleichbare Bestimmungen in AVR, Caritas und Diakonie als auch im BAT-KF sind durchaus existent) weitgehend generalklauselartig ausgestaltet waren, hat sich eine für die meisten Chefärzte im Bereich der VkA maßgebliche Rechtsprechung entwickelt, die sich mit dieser Problematik bisher in zahlreichen Fällen auseinandergesetzt hat.
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