01.09.2005 | Weiterbeschäftigung
Taktik beim Weiterbeschäftigungsantrag: Richtiger Antrag und schnelle Deckungszusage
Bei Kündigungsschutzmandaten kommt es oft zu Versäumnissen während des laufenden Rechtsstreits, insbesondere bei dem bedeutenden Punkt der Weiterbeschäftigung des Mandanten. In diesem Beitrag soll auf die oft verkannte Bedeutung des Weiterbeschäftigungsantrags im Kündigungsschutzverfahren und seiner korrekten schriftsätzlichen Stellung hingewiesen werden.
Güteverhandlung gescheitert – was tun?
Sie haben die Klageschrift umsichtig vorbereitet (Stake, AA 04, 173) und schließlich fristgerecht beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht. Die Rechtsschutzzusage für das erstinstanzliche Verfahren liegt ebenfalls vor und der Gütetermin ist bereits von der Vorsitzenden Richterin terminiert worden. Die anberaumte Güteverhandlung scheitert allerdings. Nun ist das zügige Handeln des Prozeßbevollmächtigten gefragt – auch vor dem Hintergrund der Anwaltsvergütung, die sich zu Gunsten des Bevollmächtigten signifikant erhöhen kann.
Antragstellung sofort nach gescheitertem Gütetermin!
Umgehend nachdem Sie das Sitzungsprotokoll des Arbeitsgerichts über den gescheiterten Gütetermin erhalten haben, fertigen Sie noch vor dem Kammertermin einen Schriftsatz. Hierin erweitern Sie Ihre Kündigungsschutzklage und beantragen die Weiterbeschäftigung des Klägers zu den bisherigen Arbeitsbedingungen.
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