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  • 01.06.2005 | Zwangsvollstreckung

    So bereiten Sie gezielt die Vollstreckung bei einem ausstehenden Arbeitszeugnis vor

    von Bürovorsteher Christian Noe, Gelsenkirchen

    In Zeiten eines angespannten Arbeitsmarkts kommt dem Arbeitszeugnis eine der wichtigsten Bedeutungen überhaupt zu. Noch wichtiger ist es aber sicherlich, ein solches Zeugnis schnellstmöglich für den Mandanten zu erlangen. Bei dieser Auseinandersetzung kann oft „ein harter Wind“ wehen, dem Sie allerdings gezielt und trickreich begegnen können. Wenn Sie das Zeugnis vor dem Arbeitsgericht erstritten haben (dazu Mareck, AA 05, 80), haben Sie mehrere Optionen. Der Beitrag zeigt diese auf und erläutert, welchen Problemen Sie im Vorfeld wirkungsvoll und gut vorbereitet begegnen können.  

     

    Das Arbeitszeugnis zügig erlangen: Ihre Vorgehensweise in der Praxis

    Mit dieser Fallgestaltung könnten Sie es zu tun haben: Sie haben im arbeitsgerichtlichen Kammertermin für Ihren Mandanten neben möglicherweise ausstehenden Gehaltszahlungen auch die Erteilung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses erstritten. Die vollstreckbare Ausfertigung des Urteils oder Vergleichs liegt Ihnen auch vor. Mittlerweile ist Ihr Mandant auch schon intensiv auf Stellensuche – allerdings ohne sein Arbeitszeugnis, denn das wurde und wird von der gegnerischen Partei partout nicht erteilt. Nun steht die Zwangsvollstreckung an. Wie gehen Sie nun am effektivsten vor?  

     

    So forcieren Sie eine zügige Erledigung

    Sie können im Vorfeld bereits aktiv eine zügige Erledigung forcieren: Bereiten Sie spätestens nach dem Kammertermin (besser schon bei Mandatsbeginn) einen Zeugnisentwurf vor. Zuvor bitten Sie Ihren Mandanten, eine präzise schriftliche Darstellung seines Aufgabenfelds, seiner Qualifikationen und seiner Tätigkeiten (ggf. durchlaufene Fortbildungen) einzureichen. Auf dieser Grundlage fertigen Sie ein Arbeitszeugnis, das Sie der Gegenseite per E-Mail, Diskette oder in ausgedruckter Form übermitteln können.