12.12.2022 · Nachricht · Betriebsrat
Fällt das „agile Arbeiten“ unter die Mitbestimmung des Betriebsrats?
| Bei der Überprüfung, ob die Durchführung von agilem Arbeiten in einem Unternehmen der Mitbestimmung des Betriebsrats unterfällt, ist auf die konkreten Arbeitsweisen der einzelnen Gruppen abzustellen. Ein Antrag, der allgemein die Unterlassung von agilem Arbeiten ohne Mitbestimmung des Betriebsrats begehrt, ist als Globalantrag unbegründet. |
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