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  • 17.12.2021 · Nachricht · Betriebsrat

    Wann kann der ArbG gerichtlich eine Betriebsratswahl abbrechen?

    | Eine Betriebsratswahl kann gerichtlich nur abgebrochen werden, wenn der Wahlvorstand bei Einleitung der Wahl offensichtlich nicht im Amt war oder die festzustellenden Mängel im Wahlverfahren zu einer nichtigen Wahl führen würden. |