· Fachbeitrag · Betriebsratswahl
Das mit der Betriebsratswahl 2022 war wohl nix?Typische Fehler und wie man dagegen vorgeht
| Die Betriebsratswahl: Eigentlich kein großes Ding, denn schließlich findet sie regelmäßig alle vier Jahre statt. Und wo sich alles nur wiederholt, können keine großen Fehler passieren. Weit gefehlt, wie ein aktueller Fall vor dem Arbeitsgericht Braunschweig zur BR-Wahl 2022 zeigt. Der folgende Beitrag zeigt typische Fehler auf, wie man sie hätte verhindern können und was man vielleicht noch retten kann. Denn nach der Wahl ist vor der Wahl. |
|
Neun wahlberechtigte ArbN aus einem Autowerk in Wolfsburg haben vor dem Arbeitsgericht die BR-Wahl, die im März 2022 stattfand, angefochten. Bei den Antragstellern handelt es sich um Beschäftigte, die auf den Listen „Wir für Euch“, „Die Alternative“ und „MIG 18“ für die BR-Wahl kandidierten. Die Anfechtung wird u.a. mit Verstößen gegen den Vorrang der Präsenzwahl vor der Briefwahl, mit der Art und Weise der Durchführung der Briefwahl ‒ insbesondere dem Umgang mit Briefwahlrückläufern ‒ und mit der nicht effektiven Unterbindung der Zerstörung bzw. dem Überkleben von Wahlplakaten begründet. Die Anfechtung der Wahl war erfolgreich. Nach Erörterung der vorgenannten Anfechtungsgründe verkündete das Arbeitsgericht, dass es die Wahl als unwirksam ansieht. |
1. Regeln der Wahlanfechtung
Die Wirksamkeit der Anfechtung wird im Rahmen des Beschlussverfahrens geklärt. Die Regeln der Wahlanfechtung gelten auch für eine Anfechtung der Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig