28.04.2021 · Nachricht · Betriebsratstätigkeit
Die technische Ausstattung des digitalen Betriebsrats
| Der ArbG muss seinem Betriebsrat eine technische Ausstattung zur Verfügung stellen, die diesem die Durchführung von Sitzungen und Beratungen in Form einer Videokonferenz ermöglicht. |
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