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  • 29.10.2018 · Nachricht · Betriebsratstätigkeit

    So einfach wohl nicht: Betriebsrat um 3 Tarifgruppen hochgestuft

    | Eine vom BR-Vorsitzenden geforderte höhere Vergütung ist weder aufgrund der vereinbarten Arbeitsleistung noch aufgrund einer betriebsüblichen Entwicklung geschuldet. Der ArbG kann die bereits gezahlte höhere Vergütung nicht zurückfordern, weil sie gegen das Verbot der Begünstigung verstieß. |