· Fachbeitrag · Interessenausgleich
LAG weist Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Air Berlin ab
| Das LAG Berlin-Brandenburg hat den Antrag der Personalvertretung Kabine der Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen und damit eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin vom 2.11.17 bestätigt. |
Die Personalvertretung hatte geltend gemacht, sie sei über eine beabsichtigte Betriebsstilllegung nicht ausreichend unterrichtet worden und könne daher nicht sachgerecht über einen Interessenausgleich verhandeln; eine Betriebsstilllegung müsse daher vorläufig untersagt werden.
Das LAG hat den Informationsanspruch der Personalvertretung als erfüllt angesehen. Eine Untersagung der Betriebsstillegung komme bei dieser Sachlage nicht in Betracht.
Quelle | LAG Berlin-Brandenburg, Pressemitteilung (6 TaBVGa 1484/17)