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  • 14.10.2015 · Fachbeitrag · Rechte des Betriebsrats

    Geplanter Personalabbau: Betriebsrat zwischen Mitarbeiterinformation und Geheimnisverrat

    | Einen geplanten Personalabbau und damit einhergehende Verhandlungen über einen Interessenausgleich kann ein ArbG nicht einfach gegenüber dem Betriebsrat zu einem Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis erklären (LAG Schleswig-Holstein 20.5.15, 3 TaBV 35/14, Abruf-Nr. 179660 ). |