28.04.2017 · Fachbeitrag · Tarifliche Stufenzuordnung
Die Privilegierung nach TV-L bleibt zulässig
| Es verstößt nicht gegen die unionsrechtlichen Freizügigkeitsvorschriften in Art. 45 AEUV und Art. 7 der Verordnung (EU) 492/2011, dass § 16 Abs. 2 TV-L die beim selben ArbG erworbene einschlägige Berufserfahrung gegenüber entsprechenden Zeiten bei anderen ArbG privilegiert. |
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