· Fachbeitrag · Tarifverträge
Die wichtigsten allgemeinverbindlichenTarifverträge in Nordrhein-Westfalen
von DirArbG Dr. Guido Mareck, Siegen
| In der letzten Ausgabe von „Arbeitsrecht aktiv“ standen die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen (TV) im Allgemeinen und die bundesweit geltenden allgemeinverbindlichen Tarifverträge im Fokus. Der Beitrag gibt einen kurzen Überblick über die wichtigsten allgemeinverbindlichen TV in Nordrhein-Westfalen (NRW) und einige ihrer Normen. |
Ausgewählte allgemeinverbindliche TV in NRW
In NRW sind an allgemeinverbindlichen TV hervorzuheben:
- der LohnrahmenTV und der GehaltsrahmenTV für den Groß- und Außenhandel NRW, die ab dem 1.5.80 für allgemeinverbindlich erklärt worden sind sowie der TV über vermögenswirksame Leistungen der seit dem 19.6.90 allgemeinverbindlich ist.
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