· Fachbeitrag · Tarifvertrag
Stichtagsregelung für Gewerkschaftsmitglieder
| Alt-Gewerkschaftsmitglieder dürfen per Tarifsozialplan höhere Abfindungen erhalten als ArbN, die nach einem bestimmten Stichtag der Gewerkschaft beigetreten sind. |
Zu diesem Ergebnis kam das BAG in seinem Urteil (15.4.15, 4 AZR 796/13, Abruf-Nr. 144513). Ein Haustarifvertrag, der einen sozialplanähnlichen Inhalt hat, kann für Leistungen, die zur Abmilderung der wirtschaftlichen und sozialen Nachteile an tarifgebundene ArbN gezahlt werden, eine Stichtagsregelung vorsehen, nach der ein Anspruch nur für diejenigen Mitglieder besteht, die zum Zeitpunkt der tariflichen Einigung der Gewerkschaft bereits beigetreten waren.
Quelle: Ausgabe 06 / 2015 | Seite 91 | ID 43376149