25.06.2015 · Fachbeitrag · Verfassungsbeschwerde
Rückwirkende Feststellung der Tarifunfähigkeit
| Die rückwirkende Feststellung der Gerichte, dass die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen nicht tariffähig ist und daher keine wirksamen Tarifverträge abschließen kann, ist mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) vereinbar. |
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