26.08.2021 · Fachbeitrag · Außerordentliche Kündigung
ArbN darf nicht einfach in Selbstisolation gehen
| Die beharrliche Weigerung des ArbN, die Arbeit vor Ort im Betrieb zu erbringen, um die Urlaubsreise nicht durch eine Covidansteckung zu gefährden, rechtfertigt im konkreten Fall eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund im Sinne von § 626 Abs. 1 BGB. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig