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  • 26.08.2021 · Fachbeitrag · Außerordentliche Kündigung

    ArbN darf nicht einfach in Selbstisolation gehen

    | Die beharrliche Weigerung des ArbN, die Arbeit vor Ort im Betrieb zu erbringen, um die Urlaubsreise nicht durch eine Covidansteckung zu gefährden, rechtfertigt im konkreten Fall eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund im Sinne von § 626 Abs. 1 BGB. |