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  • · Fachbeitrag · Außerordentliche Kündigung

    ArbN trägt vor dem Gericht falsch vor = wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung

    | Bewusst falscher Tatsachenvortrag im Prozess, um eine günstige Entscheidung des Gerichts zu erreichen (hier bewusst falsche Angaben zur auszuübenden Tätigkeit, um gerichtlich feststellen zu lassen, zu bestimmten Arbeiten nicht verpflichtet zu sein), kann ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung sein. |

     

    Sachverhalt

    Der ArbN war für Hausmeistertätigkeiten sowie Gartenarbeiten mit einem monatlichen Bruttoentgelt von 1.170 EUR bei einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 20 Stunden beim ArbG beschäftigt. Der ArbG beschäftigt mehr als zehn ArbN ausschließlich der Auszubildenden. Mit Schreiben vom 9.8.18 kündigte der ArbG das Arbeitsverhältnis außerordentlich fristlos, hilfsweise ordentlich.

     

    In einem Vorverfahren beim Arbeitsgericht Würzburg begehrte der ArbN die Feststellung, dass er nicht verpflichtet sei, Toilettenreinigungstätigkeiten zu verrichten. Hierbei ließ er unter anderem vortragen: „Der Kläger wurde in der Vergangenheit überhälftig für Toilettenreinigungsarbeiten eingesetzt...“. Diesen Vortrag wiederholte und vertiefte er in der mündlichen Verhandlung, obwohl er nicht den Tatsachen entsprach. Gegen die daraufhin ausgesprochene fristlose, hilfsweise ordentliche Kündigung wandte sich der ArbN.