27.02.2020 · Nachricht · Außerordentliche Kündigung
Rassistische Beleidigung kann zur fristlosen Kündigung führen
| Beleidigt ein bereits einschlägig abgemahnter ArbN einen Kollegen mit dunkler Hautfarbe in Anwesenheit mehrerer anderer Kollegen durch den Ausstoß von Affenlauten wie „Ugah Ugah“, so kann dies ein wichtiger Grund im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB sein. |
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