28.03.2018 · Fachbeitrag · Außerordentliche Kündigung
„Salafistische Szene“: Verdacht reicht nicht zur Kündigung
| Der bloße Verdacht einer Zugehörigkeit zur radikal militanten „Jihad- Bewegung“ und der präventive Entzug des Reisepasses sind als Grund für die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses nicht ohne Weiteres ausreichend. |
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