· Fachbeitrag · Außerordentliche Kündigung
Verdachts- und Tatkündigung wegen Barauszahlungen von Rabatten
(LAG Hessen 21.8.11, 16 Sa 202/11, Abruf-Nr. 113820). |
Sachverhalt
Die ArbN war seit dem 1.4.95 beim ArbG, der unter anderem einen Einkaufsmarkt in einem Flughafen betreibt, als Kassiererin für 2.256,81 EUR brutto beschäftigt. Nach dem auf das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien anwendbaren MTV ist aufgrund der Beschäftigungszeit der ArbN eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen.
Die ArbN erhielt nachweislich eine Arbeitsanweisung, in der es unter anderem heißt:
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