· Fachbeitrag · Außerordentliche Kündigung
Vortäuschen erledigter Arbeitsaufgaben als Kündigungsgrund?
(BAG 9.6.11, 2 AZR 284/10, Abruf-Nr. 121163) |
Sachverhalt
Der ArbN war bei seinem ArbG als Sachbearbeiter im Ordnungsamt beschäftigt. Dem ArbG war u.a. der Auftrag zugewiesen, die angemessene Ausstattung und Einsatzfähigkeit des mit dem Rettungsdienst betrauten Personals und der Sachmittel sicherzustellen. Hiermit war der ArbN, neben sonstigen Aufgaben, seit Oktober 2003 betraut. Er hatte bei Überprüfungen u.a. beim DRK die Katastrophenschutzfahrzeuge persönlich zu inspizieren und Vollständigkeit und Funktionstauglichkeit der Ausstattung zu kontrollieren.
Diese Kontrollen unterließ der ArbN im Jahr 2004. 2004 und 2007 übersandte er an das DRK vorab ausgefüllte, unterschriebene und abgestempelte Protokollvordrucke, in denen die Fahrzeuge bzw. die sonstige Ausrüstung als „einsatzfähig und in gutem Pflegezustand“ eingestuft wurden. Diese wurden durch das DRK zurückgesandt und dann der oberen Aufsichtsbehörde vorgelegt.
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