· Fachbeitrag · Außerordentliche Kündigung
Wiederholte außerordentlicheVerdachtskündigung nach Anklageerhebung
Die Anklageerhebung wegen einer Straftat durch die StA kann den ArbG zum Ausspruch einer erneuten außerordentlichen Verdachtskündigung berechtigen, auch wenn er wegen des der Anklage zugrundeliegenden Sachverhalts bereits zuvor eine (unwirksame) Verdachtskündigung ausgesprochen hat (BAG 27.1.11, 2 AZR 825/09, Abruf-Nr. 113090). |
Sachverhalt
Der ArbN, der beim ArbG als Orchestermusiker beschäftigt ist, steht in dringendem Verdacht, wiederholt drei Kinder von zwei Orchesterkollegen sexuell missbraucht zu haben. Mehrere Kollegen aus dem Orchester wollen aus diesem Grund nicht mehr mit ihm zusammenarbeiten. Nach Anhörung des ArbN sprach der ArbG zunächst eine Verdachtskündigung aus, die wegen Nichteinhaltung der Zwei-Wochen-Frist nach § 626 Abs. 2 BGB nunmehr rechtskräftig für unwirksam erklärt worden ist.
Nach diesem Vorfall erfuhr der ArbG am 9.10.06, dass gegen den ArbN Anklage durch die StA erhoben wurde. Am 30.11.06 erlangte er Kenntnis, dass die erhobene Anklage auf denselben Sachverhalt gestützt wurde, der Grundlage der von ihm ausgesprochenen ersten Verdachtskündigung war.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig